Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FoodKreator AG, gültig ab

    01.01.2011

    (Ersetzt alle früheren Vereinbarungen)

     

    1. Lieferungen

    Grundsätzlich franko Domizil per Camion gemäss Tourenplan. Für Ortschaften, welche
    nicht per Camion bedient werden, erfolgt die Lieferung per Bahn. Bergbahnsendungen
    gehen zulasten des Empfängers, Postlieferungen und Mehrkosten aus beschleunigter
    Spedition werden von uns in Rechnung gestellt. Für Schäden oder zu späte Lieferungen
    der Post wird nicht gehaftet. Bei Abwesenheit des Kunden oder bevollmächtigte Person
    am Abladeort werden keine Waren abgeladen.

    2. Lieferzeit

    Vom Bestelleingang bis zur Lieferung sind 5 Arbeitstage einzurechnen. In Spitzenzeiten
    lassen sich Lieferungsverzögerungen nicht immer vermeiden. Schadenersatz wegen
    verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
    Für Sonderproduktionen gelten abweichende Lieferzeiten.

    3. Lagerung

    Die Waren müssen nach Deklaration gelagert werden. Kräuter und Gewürzmischungen
    bei Raumtemperatur (18-22 Grad Celsius) Kühlprodukte bei 4 Grad Celsius und
    Tiefkühlprodukte unter minus 18 Grad Celsius. Tiefkühlprodukte dürfen, wenn Sie
    einmal aufgetaut sind, nicht wieder eingefroren werden. Für Schäden und Folgeschäden,
    die infolge unsachgemässer Lagerung und Behandlung entstehen, kann die Firma
    FoodKreator AG nicht haftbar gemacht werden.

    4. Kleinstlieferungen

    Beträgt der Fakturawert weniger als CHF 50.–, wird ein Kleinmengenzuschlag von
    CHF 20.– belastet. Der Kleinmengenzuschlag wird nicht erhoben, wenn die Ware abgeholt wird.

    5. Preise/Mehrwertsteuer

    Die aufgeführten Preise sind freibleibend, ohne Mehrwertsteuer und können jederzeit ohne
    Vorankündigung geändert werden (Aufgeführte unverbindliche Richtpreise sind exkl. MwSt.).

    6. Reklamationen

    Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 24 Stunden nach
    Erhalt der Ware, anzubringen. Bei Transporten, die per Post oder Bahn erfolgen,
    sind allfällige Schäden vom Empfänger sofort post- oder bahnamtlich anzuzeigen.

     

     

    7. Zahlungen

    Alle Waren werden grundsätzlich gegen Barzahlung in Schweizer Franken geliefert.
    Abweichungen von dieser Regel liegen allein im Ermessen der FoodKreator AG. Bei
    Lieferung auf Kredit sind die Fakturen rein netto ohne Abzüge innert 15 Tagen ab
    Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen Für verspätete Zahlungen wird ein
    Verzugszins von 8% p.a. fällig. Ausserdem werden die entsprechenden Mahn- und
    Inkassospesen in Rechnung gestellt. Durch Erteilung einer Bestellung und Erhalt
    der entsprechenden Ware anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Zahlungsbedingungen.

    8. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum
    von FoodKreator AG unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist. Der Besteller ist
    verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.

    9. Von diesen Bedingungen abweichende oder zusätzliche Verpflichtungen sind
    ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.

    10. Salvatorische Klausel

    Sollte sich in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Klausel aus
    irgendwelchen Gründen als ungültig erweisen, so sind die restlichen Bestimmungen
    davon nicht betroffen. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall, die ungültige
    Klausel durch eine dem ursprünglichen Willen möglichst nahe Kommende Ergänzung
    zu ersetzen. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesen
    Bedingungen.

    11. Gerichtsstand

    Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.
    Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Luzern vereinbart.